Rechtsprechung
BGH, 01.12.1967 - Ib ZR 171/65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,6932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts - Anforderungen an die Auslegung eines Kaufvertrages
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.1962 - II ZR 28/62
Bürgschaftserklärung durch Unterschrift auf der Vorderseite eines Wechsels - …
Auszug aus BGH, 01.12.1967 - Ib ZR 171/65
Eine darauf abzielende Rüge wäre selbst dann unbeachtlich, wenn man annehmen wollte, das Berufungsgericht habe seine Rechtsauffassung nicht erschöpfend begründet; denn die Frage, ob ein solcher Mangel vorläge, würde ein Eingehen auf das vom Berufungsgericht angewendete ausländische Recht notwendig machen, und das wäre dem Revisionsgericht durch § 562 ZPO verwehrt (vgl. BGH LM Nr. 64 zu § 549 ZPO = NJW 1963, 252). - BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 01.12.1967 - Ib ZR 171/65
Auf letzte Einzelheiten des Parteivortrags brauchte es dabei nicht einzugehen (vgl. BGHZ 3, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]). - BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57
Ausländischer Fiskus im Prozeß
Auszug aus BGH, 01.12.1967 - Ib ZR 171/65
Es liegt also nicht der Fall der dem Tatrichter unbekannt gebliebenen ausländischen Rechtsnorm vor, in dem das Revisionsgericht die ausländische Norm ausnahmsweise selbst prüfen und anwenden könnte (BGHZ 40, 197); vielmehr bewendet es bei der Regel, wonach die Auslegung ausländischen Rechts der Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen ist (§§ 549, 562 ZPO). - BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61
Aufrechnungstatut
Auszug aus BGH, 01.12.1967 - Ib ZR 171/65
Demgemäß bedürfen sie keiner Nachprüfung (BGHZ 38, 254, 255).
- BGH, 28.05.1971 - V ZR 13/69
Beim Verkauf von Sachen, die dem Verkäufer nicht gehören, übernimmt der Verkäufer …
Über diese Bestimmungen wurde in den Vorinstanzen verhandelt (vgl. BGH Urteil vom 1. Dezember 1967 - Ib ZR 171/65, WM 1968, 309, 310).